Vortrag: Wortschatz in Mietverträgen

Internationale Studierende dürfen in einer Reihe von deutschsprachigen Studiengängen an Universitäten des deutschsprachigen Raums bereits mit B1-Niveau studieren. Das heißt, sie ziehen für das ganze Studium oder Teile davon in deutschsprachige Länder. Dabei müssen sie nicht nur aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen, sondern auch eine Vielfalt von alltäglichen Herausforderungen bewältigen. Zu diesen gehören auch das Verstehen und Unterschreiben von Mietverträgen.

In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob internationale Studierende mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 über ausreichend Wortschatz verfügen, um potenziell einen Mietvertrag zu unterschreiben, sofern Sie den Wortschatz aus den Wortlisten des Goethe-Instituts (Niveaus A1 - B1) beherrschen.

Zu diesen Zwecken wurden eine qualitative und eine quantitative korpusanalytische Untersuchung durchgeführt. Es wurde ein Korpus von 16 Mietverträgen mithilfe des Programms Sketch-Engine erarbeitet. Ermittelt wurde, welcher Wortschatz in Mietverträgen vorkommt und inwiefern dieser Wortschatz in den Goethe-Wortlisten auf den Niveaus A1 bis B1 vorhanden ist. Außerdem wurde der in den Goethe-Listen nicht vorhandene Fachwortschatz analysiert.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Wortschatz in den Goethe-Wortlisten bis zum Niveau B1 nicht genügt, um den Wortschatz eines Mietvertrags zu verstehen und dementsprechend den Mietvertrag potenziell zu unterschreiben. Es wird schließlich an einem Beispiel gezeigt, wie die Desiderate in den Goethe-Wortlisten erfüllt werden können und exemplarisches Unterrichtsmaterial präsentiert. Dieses soll den Lernenden helfen, den für Mietverträge relevanten Wortschatz einzuüben.

Vortragssprache: Deutsch
Linguistisches Teilgebiet: Korpuslinguistik, DaF/DaZ

Info

Tag: 09.05.2024
Anfangszeit: 14:10
Dauer: 00:30
Raum: Squid (33.0.008)
Track: Corpus Linguistics
Sprache: de

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